Häufige Fragen zu Kosten & Erstattungen
Die Kosten zahnmedizinischer Behandlungen hängen von vielen individuellen Faktoren ab. Deshalb können pauschale Preisangaben häufig irreführend sein. Die folgenden Beispiele dienen lediglich der Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung oder einen Heil- und Kostenplan.
Was kostet eine Professionelle Zahnreinigung (PZR)?
Die Professionelle Zahnreinigung (PZR) ist keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Viele Krankenkassen beteiligen sich jedoch freiwillig ganz oder teilweise an den Kosten.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Grundlage ist die Gebührennummer GOZ 1040, die mit 3,62 € pro Zahn bei einem Faktor von 2,3 bewertet ist.
Die tatsächlichen Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise von der Anzahl der vorhandenen Zähne, Implantate, Kronen oder dem individuellen Reinigungsaufwand.
Vor der Behandlung erhalten Sie selbstverständlich eine transparente Kostenaufklärung.

Übernehmen Krankenkassen die Kosten für eine Professionelle Zahnreinigung (PZR)?
Die Professionelle Zahnreinigung (PZR) gehört grundsätzlich nicht zu den gesetzlichen Regelversorgungen der Krankenkassen. Viele gesetzliche Krankenkassen unterstützen ihre Versicherten jedoch im Rahmen von Bonusprogrammen, Gesundheitsbudgets oder freiwilligen Satzungsleistungen.
Je nach Krankenkasse können die Kosten vollständig oder teilweise erstattet werden. Einige Krankenkassen übernehmen beispielsweise einen festen Betrag pro Jahr, andere erstatten einen prozentualen Anteil der Kosten oder bieten ein jährliches Vorsorgebudget an.
Auch die AOK, die Barmer, die Techniker Krankenkasse (TK), die DAK-Gesundheit und viele weitere Krankenkassen bieten teilweise Zuschüsse oder Erstattungsmöglichkeiten für die Professionelle Zahnreinigung an. Die genauen Leistungen können sich jedoch jederzeit ändern und unterscheiden sich je nach Krankenkasse und Tarif.
Viele unserer Patienten erhalten einen Teil der Kosten für ihre Professionelle Zahnreinigung von ihrer Krankenkasse zurück. Da sich die Leistungen regelmäßig ändern, empfehlen wir, die aktuellen Erstattungsmöglichkeiten direkt bei Ihrer Krankenversicherung zu erfragen.
Gerne stellen wir Ihnen nach der Behandlung eine Rechnung zur Einreichung bei Ihrer Krankenkasse aus. Für aktuelle Informationen empfehlen wir zusätzlich die direkte Nachfrage bei Ihrer Krankenversicherung.
Was kostet eine hochwertige Kunststofffüllung?
Gesetzlich versicherte Patienten haben im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung.
Wünschen Patienten eine hochwertige zahnfarbene Kompositfüllung, kann dies im Rahmen einer sogenannten Mehrkostenvereinbarung gemäß § 28 Abs. 2 SGB V erfolgen.
Die Höhe des Eigenanteils hängt insbesondere von der Größe und Ausdehnung des Defektes sowie vom erforderlichen Behandlungsaufwand ab.
In vielen Fällen bewegen sich die Mehrkosten für hochwertige Kunststofffüllungen zwischen 50 € und 80 € pro Zahn.
Vor Beginn der Behandlung informieren wir Sie selbstverständlich transparent über die entstehenden Kosten.
Was kostet eine Wurzelkanalbehandlung?
Die gesetzliche Krankenversicherung sieht für die Wurzelkanalbehandlung verschiedene Leistungen nach dem BEMA vor. Ob diese Leistungen im Einzelfall erbracht werden können, hängt von bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Die moderne Endodontologie umfasst jedoch häufig zusätzliche Maßnahmen, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen und von Patienten freiwillig gewählt werden können. Hierzu zählen beispielsweise moderne maschinelle Aufbereitungstechniken, elektronische Längenbestimmung, spezielle Desinfektionsverfahren oder weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Behandlungsqualität und Prognose.
Die Abrechnung dieser Zusatzleistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Die Kosten orientieren sich dabei unter anderem an der Anzahl der zu behandelnden Wurzelkanäle. Frontzähne besitzen häufig nur einen Wurzelkanal und sind daher meist weniger aufwendig zu behandeln. Backenzähne können dagegen drei, vier oder gelegentlich sogar mehr Kanäle aufweisen, wodurch der Behandlungsaufwand deutlich steigt.
Aus diesem Grund sind Wurzelkanalbehandlungen an Backenzähnen in der Regel aufwendiger und kostenintensiver als Behandlungen an Frontzähnen.
Je nach Ausgangssituation können Eigenanteile von ca. 200 € bis über 500 € pro Zahn entstehen.
Moderne wissenschaftliche Untersuchungen zeigen zudem, dass der langfristige Erfolg einer Wurzelkanalbehandlung nicht nur von der Diagnose, sondern auch von der Qualität der Durchführung beeinflusst wird. Zusätzliche technische und diagnostische Maßnahmen können dazu beitragen, die Behandlung präziser durchzuführen und die langfristige Prognose des Zahnes zu verbessern. Welche Maßnahmen im individuellen Fall sinnvoll sind, besprechen wir selbstverständlich ausführlich mit Ihnen.
Vor Beginn der Behandlung erhalten Sie selbstverständlich eine individuelle Beratung und eine transparente Kostenaufstellung.
Was kostet eine Krone?
Die Kosten einer Krone setzen sich in Deutschland aus mehreren Bestandteilen zusammen.
Gesetzlich versicherte Patienten erhalten für Zahnersatz grundsätzlich einen sogenannten Festzuschuss von ihrer Krankenkasse. Dieser orientiert sich am jeweiligen Befund und nicht an der tatsächlich gewählten Versorgung.
Die tatsächlichen Kosten hängen unter anderem ab von:
- dem Zustand des betroffenen Zahnes,
- dem gewählten Material,
- dem zahntechnischen Aufwand,
- dem Herstellungsverfahren,
- den individuellen funktionellen und ästhetischen Anforderungen.
Patienten mit einem regelmäßig geführten Bonusheft erhalten höhere Festzuschüsse als Patienten ohne Bonusheft.
Da sowohl die zahnärztlichen Leistungen als auch die zahntechnischen Leistungen individuell berechnet werden, können die Eigenanteile von Fall zu Fall erheblich variieren.
Vor jeder Zahnersatzbehandlung erhalten Sie einen detaillierten Heil- und Kostenplan, aus dem die Leistungen der Krankenkasse sowie Ihr voraussichtlicher Eigenanteil nachvollziehbar hervorgehen.
In vielen Fällen bewegt sich der Eigenanteil zwischen 300 € und 1.000 € pro Krone.
Vor Beginn der Behandlung erhalten Sie selbstverständlich eine individuelle Beratung und eine transparente Kostenaufstellung.
Was kostet ein Zahnimplantat?
Die Kosten einer Implantatversorgung hängen von zahlreichen Faktoren ab, beispielsweise:
- Anzahl der Implantate
- Knochenangebot
- Notwendigkeit eines Knochenaufbaus
- Art des Zahnersatzes
- Zahntechnischer Aufwand
Für eine einzelne Implantatversorgung mit Krone liegen die Gesamtkosten häufig zwischen 2.500 € und 4.500 €.
Komplexere Versorgungen können darüber hinausgehen.
Was kostet eine Prothese?
Die Kosten einer Prothese hängen stark von der gewählten Versorgungsform ab.
Von einfachen Teil- oder Totalprothesen bis hin zu hochwertigen Teleskop- oder implantatgetragenen Versorgungen bestehen erhebliche Unterschiede hinsichtlich Funktion, Komfort und Kosten.
Eine individuelle Beratung ist hier besonders wichtig.
Was kostet eine Behandlung mit Lachgas?
Die Lachgassedierung ist in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Je nach Dauer und Umfang der Behandlung liegen die Kosten meist zwischen 50 € und 150 € pro Sitzung.
Werden die Kosten von meiner Krankenkasse übernommen?
Dies hängt von Ihrer Versicherung sowie der jeweiligen Behandlung ab.
Gesetzlich Versicherte erhalten Leistungen nach den Vorgaben des BEMA. Hochwertige Zusatzleistungen werden häufig nach GOZ berechnet.
Privatversicherte Patienten erhalten die Abrechnung nach GOZ beziehungsweise GOÄ. Die Erstattung richtet sich nach den Bedingungen Ihres individuellen Versicherungsvertrages.
Viele Patienten wünschen sich verständlicherweise einen festen Pauschalpreis für eine geplante Behandlung. In Deutschland ist die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen jedoch gesetzlich streng geregelt.
- Bei gesetzlich versicherten Patienten (GKV) erfolgt die Abrechnung der Regelversorgung nach dem BEMA (Einheitlicher Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen).
- Bei Privatpatienten, Beihilfeberechtigten und Selbstzahlern gilt die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte).
Beide Gebührenordnungen sehen keine Pauschalpreise vor. Die Vergütung richtet sich nach Art, Umfang, Schwierigkeit, Zeitaufwand und den individuellen Gegebenheiten der Behandlung (§ 5 GOZ).
Warum sind Pauschalpreise rechtlich nicht zulässig?
Die GOZ schreibt vor, dass jede Leistung einzeln nach festgelegten Punktzahlen und einem Steigerungsfaktor (in der Regel 1,0- bis 3,5-fach) abgerechnet wird.
Laut § 2 Abs. 1 GOZ ist eine abweichende Gebührenhöhe zwar möglich – jedoch nur durch die Vereinbarung eines anderen Steigerungsfaktors. Die Vereinbarung eines abweichenden Punktwertes, einer abweichenden Punktzahl oder eines echten Pauschalpreises ist ausdrücklich nicht zulässig.
Gerichte, darunter das Kammergericht Berlin und der Bundesgerichtshof (BGH), haben mehrfach bestätigt, dass Pauschalpreisvereinbarungen und Werbung damit gegen die GOZ verstoßen und wettbewerbswidrig sein können.
Hintergrund des Gesetzgebers: Jeder Zahn, jede Mundsituation und jeder Patient ist unterschiedlich. Eine Behandlung mit derselben Bezeichnung kann je nach Ausgangslage deutlich unterschiedlichen Aufwand erfordern – besonders bei Zahnersatz, Wurzelkanalbehandlungen, chirurgischen Eingriffen oder Implantaten. Pauschalpreise würden Transparenz und eine leistungsgerechte Abrechnung erschweren.
Was wir stattdessen tun
Unser Ziel ist maximale Transparenz. Deshalb erhalten Sie vor jeder umfangreicheren Behandlung:
- Eine ausführliche individuelle Beratung
- Einen detaillierten Heil- und Kostenplan (HKP) mit Aufschlüsselung der einzelnen Leistungen
- Die Möglichkeit einer schriftlichen Honorarvereinbarung nach § 2 GOZ (falls gewünscht oder notwendig)
So können Sie alle Leistungen, Alternativen und Kosten in Ruhe prüfen und mit Ihrer Versicherung abklären.
Unser Anspruch ist es, Ihnen keine möglichst aufwendige, sondern die medizinisch sinnvollste und individuell passende Behandlung zu empfehlen.
Kann ich Zahnersatz steuerlich geltend machen?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Eigenanteile für zahnmedizinische Behandlungen und Zahnersatz als sogenannte außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.
Hierzu können beispielsweise Kosten für Kronen, Brücken, Implantate, Prothesen oder andere zahnmedizinische Behandlungen zählen, soweit diese nicht von der Krankenversicherung erstattet wurden.
Ob und in welcher Höhe eine steuerliche Berücksichtigung möglich ist, hängt von Ihrer individuellen finanziellen Situation sowie der gesetzlich festgelegten zumutbaren Eigenbelastung ab. Wird diese Grenze überschritten, kann sich das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast reduzieren.
Da steuerliche Fragen stets von den persönlichen Verhältnissen abhängen, empfehlen wir die Rücksprache mit Ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt.
Kann ich meine Behandlung in Raten bezahlen?
Ja, selbstverständlich. Wir möchten unseren Patienten auch bei umfangreicheren Behandlungen möglichst viel finanzielle Flexibilität bieten.
Unser Abrechnungspartner DZR – Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum bietet Ihnen attraktive Teilzahlungsmöglichkeiten für Ihre Zahnarztrechnung.
Bei einer Zahlung in 2 bis maximal 6 Monatsraten ist die Teilzahlung unter den entsprechenden Voraussetzungen kostenfrei. Darüber hinaus können individuelle Teilzahlungsvereinbarungen mit einer Laufzeit von bis zu 72 Monaten gewählt werden. Bei längeren Laufzeiten fallen abhängig von der gewählten Dauer Finanzierungskosten an.
Die gewünschte Laufzeit beziehungsweise Ratenhöhe können Sie nach Erhalt Ihrer Rechnung direkt mit dem DZR vereinbaren. Auch die Beantragung kann bequem über das DZR PatientenPortal erfolgen.
So können auch umfangreichere zahnmedizinische Behandlungen finanziell besser planbar gestaltet werden.